Schon vor über 120 Jahren begründete der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828 − 1917) die Osteopathie (osteon = Knochen, pathos = Leiden).
Bereits 1917 gelangte die Osteopathie nach England und in den 1940er Jahren nach Frankreich.
Seit den 1980er Jahren etabliert sich die Osteopathie zunehmend auch in Deutschland. Voraussetzung für eine Osteopathieausbildung ist die abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut, Heilpraktiker oder Arzt.
Der Mensch ist eine Einheit aus Körper, Geist und Seele. Alle Zellen, Gewebe und Organe arbeiten zusammen und stehen in Wechselbeziehungen zueinander.
Störungen einzelner Gewebe wirken sich auf Funktionen nahe liegender oder weiter entfernten Gewebe aus. Erst die Summe mehrerer Funktionseinschränkungen führt zu einem Symptom oder zur Erkrankung.
Der Körper verfügt über Selbstheilungskräfte. Über die Beeinflussung der Körperstrukturen und Funktion ist die Osteopathie bestrebt, den Gesamtorganismus wieder in ein Gleichgewicht zu führen und eben diese Selbstheilungskräfte anzuregen.
Bewegung ist Leben − Leben ist Bewegung
Eine Behandlung dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Durch eine ausführliche Befragung, die Erhebung eines Sicht− und Tastbefundes und die Durchführung verschiedener manueller Tests wird gezielt nach bestehenden Störungen gesucht.
In Zusammenarbeit mit dem Patienten, löst der Therapeut mit manuellen Techniken Störungen im parietalen System (Bewegungsapparat), im viszeralen System (Organe) und im craniosakralen System (Schädel, Kreuzbein, Wirbelsäule und dazugehörige Nervenhüllen).
Die Behandlung ist auch bei geringen Beeinträchtigungen sinnvoll, da der Körper damit ein besseres Kompensationsvermögen erhält.
›› Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren
Symptome, die Hinweis auf eine Funktionsstörung im parietalen, viszeralen oder kraniosakralen System sind und manualtherapeutisch und / oder osteopathisch behandelt werden können:
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. Bitte klären Sie mit Ihrem Kinderarzt ab, ob es Gegenanzeigen für eine osteopathische Behandlung gibt.
Osteopathische Behandlungen sind derzeit keine von den gesetzlichen Krankenversicherern erstattungsfähige Therapie. Die Abgabe osteopathischer Leistungen auf ein Kassenrezept, z. B. für Krankengymnastik, ist nicht erlaubt. Ihr behandelnder Arzt oder Heilpraktiker kann jedoch die osteopathische Behandlung mit einem Privatrezept im Delegationsverfahren verordnen. Diagnose und Anzahl der Behandlungen sollten vermerkt werden. Der Patient bezahlt seine Rechnung selbst. Einige gesetzliche Krankenkassen (z. B. Techniker KK) bezuschussen die Privatleistung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Osteopathische Verfahren – Aufklärungsbogen
Hinweise für gesetzlich Versicherte
Telefon: 030 - 2 96 49 95
Anmeldung: Mo-Fr: 8.00-12.00 Uhr,
Mo-Do: 15.00-18.00 Uhr
Mo-Do: 8.00-19.00 Uhr
Fr: 8.00-14.00 Uhr